Das sind Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen. In diesem Zusammenhang werden auch Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt. Die Pflegebedürftigkeit muß auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein. Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der fünf Pflegestufen an.
Vorausetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung ( mind. 5 Jahre in den letzten 10 Jahren).
Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse müssen Sie selbst stellen, hierbei sollte Sie ein guter Pflegedienst unterstützen.
Danach begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, der Medizinische Dienst in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit. Für die Zuordnung einer der fünf Pflegestufen ist der Umfang des Hilfebedarfs entscheidend.